Nach der 1. Lesung hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25.9.2015 insbesondere die im RegE vorgesehene Neudefinition des betriebsnotwendigen begünstigten Vermögens abgelehnt und eine Beibehaltung der bisherigen Abgrenzung über den Negativkatalog befürwortet.
Hinsichtlich des für Großvermögen vorgesehenen Abschmelzungsmodells müssten Verschärfungen erfolgen, und zwar sowohl im Umfang als auch der Höhe nach. Aus verfassungsrechtlichen Gründen lehnt der Bundesrat auch die Grundverschonung von 20 % (Regelverschonung) bzw. 35 % (Optionsverschonung) für große Unternehmensvermögen ab.
Von RAin Iris Theves-Telyakar
Zu den weiteren Einzelheiten siehe Stellungnahme des Bundesrats vom 25.9.2015, BR–Drucks. 353/15(B)
RAin/StBin Dr. Catarina C. Herbst, Neues zur Erbschaftsteuerreform – Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurfdes ErbStAnpG, ErbStB 2015, 326 (Heft 11/2015)